Rz. 158

Die registrierte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wurde in Dänemark bereits im Jahre 1989 als weltweit erstem Staat mit dem Gesetz über die registrierte (Lebens-)Partnerschaft (lov om registreret partnerskab[115] eingeführt. Die Eingehung einer registrierten Partnerschaft konnte im Gegensatz zur Trauung nicht kirchlich erfolgen. Es war aber möglich, im Nachgang zur Zivilregistrierung eine kirchliche Segnung stattfinden zu lassen.[116]

 

Rz. 159

Beachte: Das Gesetz über die registrierte Partnerschaft wurde am 15.6.2012 infolge des Gesetzes zur Änderung des Eherechts aufgehoben. Es findet allerdings noch weiterhin Anwendung auf registrierte Partnerschaften, die vor dem 15.6.2012 begründet wurden. Nach § 5 des Gesetzes zur Änderung des Eherechts kann eine Partnerschaft, die nach dem Gesetz über die registrierte Partnerschaft geschlossen worden ist, in eine Ehe umgewandelt werden. Zuständig dafür ist die in § 13 Abs. 1 ÆL genannte Behörde.

[115] Gesetz Nr. 372 vom 7.6.1989, i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 938 vom 10.10.2005 mit späteren Änderungen.
[116] Dabei darf ein(e) Pastor(in) der dänischen Staats-(Volks-)kirche (Folkekirken) frei darüber entscheiden, ob er oder sie die Segnung vornehmen will oder nicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge