Rz. 136

Im neuen Erbgesetz ist das bis dahin den Kindern des Erblassers als bedarfsorientierte Pflichtteilsregel gewährte Vorausrecht (forlodsret), dem in der Praxis allerdings eine nur geringe Bedeutung zukam, abgeschafft worden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge