Rz. 59

Mit der Anmeldung einer ApS müssen gem. § 18 Abs. 1 AMB folgende Anlagen eingereicht werden:

die Gründungsurkunde und etwaige andere, anlässlich der Gründung errichtete Dokumente sowie
ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals.
 

Rz. 60

Bei Zweigniederlassungen einer ausländischen GmbH muss die Anmeldung nach § 19 Abs. 2 AMB von folgenden Anlagen begleitet sein:

einem nicht mehr als drei Monate alten offiziellen Dokument über das gesetzmäßige Bestehen der ausländischen Gesellschaft im Heimatstaat;
dem Gründungsdokument und der Satzung der ausländischen Gesellschaft, wenn diese ihren Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR hat;
der Vollmacht der Leiter der Zweigniederlassung;
bei Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz außerhalb der EU oder des EWR haben, einer offiziellen Erklärung des Heimatstaats des Unternehmens, die dokumentiert, dass ein dänisches Unternehmen, das denselben Zweck wie die angemeldete Zweigniederlassung verfolgt, die Möglichkeit hat, in dem betreffenden Staat durch eine Zweigniederlassung ebenfalls eine Gewerbetätigkeit auszuüben.

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