Rz. 120

Im Zentralregister für Testamente (centralregistret for testamenter) werden alle vor dem Notar in Dänemark errichteten Testamente registriert. Das Register ist EDV-gestützt. Die Registrierung ist als solche nicht kostenpflichtig. Es wird vielmehr im Rahmen der Errichtung eines Testaments vor dem Notar als Notariatsgeschäft eine Gerichtsgebühr fällig, die zurzeit 300 dkr beträgt (§ 42 des Gesetzes über Gerichtsgebühren – lov om retsafgifter). Einsicht kann nur in eigene Testamente genommen werden. Ein Einsichtsrecht Dritter besteht nicht.

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