Rz. 21
Gehört ein landwirtschaftlicher Betrieb zum Nachlass der Erbengemeinschaft, so kann gem. § 13 Abs. 1 GrdstVG das Gericht auf Antrag eines Miterben den Betrieb einem oder – falls der Betrieb teilbar ist – mehreren Erben zuweisen.[42] Voraussetzung ist u.a., dass die Erbengemeinschaft durch gesetzliche Erbfolge entstanden ist. Die weiteren Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus § 14 GrdstVG.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen