Rz. 27

Die Schlusserbeneinsetzung muss nicht vollständig sein. Die Größe der Erbteile der Schlusserben muss nicht ausdrücklich bestimmt werden.[68] Ist in einem früheren Testament eine Schlusserbeneinsetzung enthalten, wiederholen die Ehegatten in einem späteren Testament jedoch nur die gegenseitige Erbeinsetzung, ohne weitere Verfügungen zu treffen, ist dadurch alleine die Schlusserbeneinsetzung nicht in Wegfall geraten. Hier muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Wille der Erblasser dahin geht, die Schlusserbeneinsetzung aufzuheben.[69]

[68] BayObLG NJW-RR 1991, 1968.
[69] BayObLG NJW-RR 1991, 645; BayObLG Rpfleger 1997, 310.

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