Rz. 3

Der Rücktritt durch Testament nach § 2297 BGB ist möglich, soweit der Erblasser zum Rücktritt berechtigt ist, S. 1. Dabei ist unerheblich, ob die Voraussetzungen für den Rücktritt bereits zu Lebzeiten des Vertragspartners bestanden.[3]

[3] Vgl. Soergel/Wolf, § 2297 Rn 2.

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