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Zumindest seit dem Jahr 2004 wird über die Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen vermehrt diskutiert.[60] Anlass und Ausgang für die Überlegungen war die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen.

[60] Vgl. auch Bonefeld/Wachter/Kurze, Der Fachanwalt, § 19 Rn 67 ff. m.w.N., ausführlich: Inkmann, Die Sittenwidrigkeit von Pflichtteilsverzichten.

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