Rz. 1

Die Frage, die das Gesetz vor die Bewertung gesetzt hat, lautet: Was wird besteuert, als Erwerb oder als Bestand? Sie beantwortet das Einzelsteuergesetz.

 

Rz. 2

Der Erwerb und der Bestand können aus einem Wirtschaftsgut bestehen oder aus mehreren. Mehrere Wirtschaftsgüter können selbstständig nebeneinander in einer Hand liegen; dann wird jedes Wirtschaftsgut für sich bewertet, und die Einzelwerte werden addiert. Sie können aber auch eine funktionelle Einheit bilden, so bei einem Betriebsvermögen; dann wird die Einheit bewertet, eingedenk der Tatsache, dass der Wert eines Ganzen anders ist als die Summe der Einzelteile – zumeist höher, manchmal auch niedriger.

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