Zu den Angaben zur Identifikation zählen Name, Vorname und Anschrift. Das Vorzeigen eines Ausweisdokuments zur Überprüfung der Angaben ist nach Auffassung der DSK bei einem Besichtigungstermin problemlos zulässig. Die Anfertigung einer Ausweiskopie soll erst beim Vertragsabschluss zulässig sein. Zur Anfertigung von Ausweiskopien beim Abschluss eines Mietvertrags vgl. Kap. 2.1.5 Ausweiskopien.

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