Die Maßnahmen zum Datenschutz sollen die personenbezogenen Daten von natürlichen Personen vor Missbrauch schützen. Die Datensicherheit zielt originär auf die zu schützenden Daten ab, ungeachtet ihrer Verwendung und ihres Informationsgehalts. Personenbezogene Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung (Art. 5 Abs. 2 lit. f DSGVO). Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, der Umstände und des Zwecks der Datenverarbeitung und von Risikogesichtspunkten (Eintrittswahrscheinlichkeit, schwere des möglichen Schadens) sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, wobei das anzustrebende Sicherheitsniveau im Verhältnis zum bestehenden Risiko angemessen sein muss.

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