Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn

  • eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt,
  • die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist und der Betroffene Vertragspartei ist,
  • die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist und ein Antrag der betroffenen Person vorliegt,
  • die Verarbeitung in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen erfolgt,
  • die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.

Die Hierarchie der Rechtfertigungsgründe und die ggf. zu beachtenden Besonderheiten bei den einzelnen Rechtfertigungsgründen ergeben sich aus nachfolgender Abbildung:

Hierarchie der Rechtfertigungsgründe

Bei den Verarbeitungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und aufgrund eines bestehenden Vertrags bzw. einer Vertragsanbahnung werden den Betroffenen keine weitergehenden Rechte eingeräumt. Erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, besteht ein Widerrufsrecht, bei Verarbeitung aufgrund von berechtigtem Interesse besteht ein Widerspruchsrecht (vgl. unten Kap. 3.5).

Da bei einer Verarbeitung aufgrund von berechtigtem Interesse immer eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Betroffenen und denen des Verantwortlichen vorzunehmen ist, kann die vom Verantwortlichen vorgenommene Interessenabwägung – trotz großer Sorgfalt – ermessensfehlerhaft sein. Um sich abzusichern, kann man den Betroffenen um eine Einwilligung zur Verarbeitung bitten. Zur Einwilligung siehe oben Kap. 2.9.

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