Der Betroffene hat das Recht, von einem Verarbeiter eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, besteht ein Auskunftsanspruch über diese Daten, die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der verarbeiteten Daten, über Empfänger dieser Daten und über die Dauer der Speicherung.

Zu Einzelheiten siehe Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge