Sind Daten für die Verfolgung des Zwecks, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich oder wurde die dazu erteilte Einwilligung widerrufen, kann der Betroffene die Löschung dieser Daten verlangen. Sollte aber eine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung oder Aufbewahrung dieser Daten bestehen (z. B. aus dem Handels- oder Steuerrecht), so ist die gesetzliche Verpflichtung vorrangig und die Löschung kann erst verlangt werden, wenn die gesetzliche Verpflichtung nicht mehr besteht.

Zu Einzelheiten siehe Löschkonzepte und die Archivierung von Daten.

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