Kurzbeschreibung
Diese Datenschutzerklärung kann von Genossenschaften für den Geschäftsverkehr mit ihren Mitgliedern verwendet werden. Sie enthält Hinweise zur Datenverarbeitung, Datenerhebung etc. und klärt die Mitglieder über deren Rechte auf.
Allgemeine Hinweise
Diese Datenschutzerklärung kann von Genossenschaften für den Geschäftsverkehr mit ihren Mitgliedern verwendet werden. Sie enthält Hinweise zum bestellten Datenschutzbeauftragten der Genossenschaft, zur Datenerhebung, Datenverarbeitung etc. und klärt die Mitglieder über deren Rechte auf.
Dieses Muster enthält mehrere Sachverhalte, die mit *) markiert und von der Genossenschaft auf deren Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen sind.
Sowohl die Genossenschaft als auch das Mitglied erhalten nach Durchsicht und Kenntnisnahme jeweils ein vom Mitglied unterzeichnetes Exemplar zu den Unterlagen.
Datenschutzerklärung
Dies sind Hinweise zur Datenverarbeitung der
(Name und Sitz der Genossenschaft) |
Diese Hinweise sind zwingender Bestandteil des Mitgliedschaftsverhältnisses und mit der jeweils die Mitgliedschaft betreffenden Vereinbarung bzw. Erklärung fest zu verbinden.
I. Verantwortliche(r) für die Datenverarbeitung / Datenschutzbeauftragte(r)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist
Herr/Frau ____________________________________________________________
________________________________________________________
II. Datenerhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses, zur Führung der Mitgliederliste und damit wir Sie im laufenden Mitgliedschaftsverhältnis angemessen informieren können, erheben wir folgende Informationen: Familienname, Vornamen, Anschrift, gültige E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), Zahl der übernommenen weiteren Geschäftsanteile, Zeitpunkt, zu dem die Eintragungen wirksam geworden sind und der Grund der Eintragung, ggf. weitere Informationen, die für die Durchführung des mit Ihnen bestehenden Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich sind.
*) Im Fall von Dividendenzahlungen an unsere Mitglieder haben wir einen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Soweit das Mitglied zur Vermeidung des Steuerabzugs einen Freistellungsauftrag (FSA) erteilt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt hat, hat die Genossenschaft bis zum 1. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Kapitalerträge den Gläubigern zugeflossen sind, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Meldung nach § 45d EStG zu erstatten. Hierzu erheben wir folgende weiteren Informationen: Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum.
*) Im Fall von Dividendenzahlungen an kirchensteuerpflichtige Mitglieder sind wir gesetzlich verpflichtet, den Abzug der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer vorzunehmen (§ 51a EStG). Hierzu haben wir jährlich eine Abfrage beim BZSt über die Religionszugehörigkeit der Ausschüttungsempfänger durchzuführen. Soweit Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und keinen Sperrvermerk erteilt haben, erhalten wir vom BZSt Auskunft über Ihre Religionszugehörigkeit.
*) Im Fall einer Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung: Wir unterliegen den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und haben deshalb Daten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erheben. Hierzu erheben wir folgende Informationen: Familienname, Vornamen, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Kopie des aktuellen, mit einem Lichtbild versehenen gültigen amtlichen Personalausweises oder Reisepasses.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir personenbezogene Daten, die wir auf Grundlage des Geldwäschegesetzes erheben, ausschließlich für die Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung verarbeiten.
III. Art, Zweck und Verwendung der Daten
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1b) DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung und Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB und AO i. V. m. StGB) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1a) DSGVO eingewilligt haben.
IV. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe bzw. Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO und des GwG statt. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen bzw. personenbezogenen Daten erfolgt danach nur, wenn
- Sie uns ausdrücklich Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1a) DSGVO hierzu erteilt haben,
- dies gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1b) DSGVO für die Abwicklung bzw. zur Erfüllung unserer Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis erforderlich ist,
- wir nach der Bestimmung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO oder den Bestimmungen des GwG hierzu gesetzlich verpf...