Leitsatz

Ungültiger Beschluss einer "Dauerschätzung" der Heizkosten (keine Erzwingung einer Mindestbeheizung)

 

Normenkette

§ 15 Abs. 2 WEG; § 9a Heizkostenverordnung

 

Kommentar

Die Mindestbeheizung einer Wohnung kann nicht durch einen Eigentümerbeschluss erzwungen werden, durch den bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der Heizkosten jedem Miteigentümer ein Mindestanteil von 75 % des Durchschnittsverbrauchs aller Wohnungen zugewiesen wird. Insoweit liefe eine solche Beschlussentscheidung auf eine Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels hinaus, für die es keine Rechtsgrundlage gebe. Es entspricht herrschender Auffassung (vgl. z. B. Gruber, NZM 2000, 842/844 Fn. 23), dass so genannte Dauerschätzungen unzulässig seien. Solche Eigentümerbeschlüsse (wie hier) verstoßen im Ergebnis auch inhaltlich gegen den zwingenden Charakter der Heizkostenverordnung (vgl. § 3 Satz 1 Heizkostenverordnung).

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2005, 15 W 298/04OLG Hamm v. 31.3.2005, 15 W 298/04, NZM 5/2006, 185

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