AA v. 29.4.2011, o. Az., BStBl I 2011, 558

Bekanntmachung

über das Inkrafttretendes deutsch-bulgarischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie über das Außerkrafttreten

des früheren Abkommens vom 2.6.1987
Vom 29.4.2011

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 15.11.2010 zum Abkommen vom 25.1.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2010 II S. 1286, 1287) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 31 Absatz 2

am 21.12.2010

in Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunden wurden am 21.12.2010 in Sofia ausgetauscht.

Weiter wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 31 Absatz 3 dieses Abkommens das Abkommen vom 2.6.1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1988 II S. 770, 771)

mit Ablauf des 20.12.2010

außer Kraft getreten ist.

 

Normenkette

DBA-Bulgarien 2010 Art. 2 Abs. 2

DBA-Bulgarien 2010 Art. 31 Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2011, 558

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