VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de. |
Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dies nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.
Gegenüber der Version vom Juni 2007 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Version 1.0/2011-11 enthält keine CD-ROM. Praxishilfen zur praktischen Umsetzung der Fachinformation findet man auf der Internet-Themenseite "Zeitarbeit nutzen" unter www.vbg.de/zeitarbeit-nutzen. Dort gibt es die Themenseite auch zum Herunterladen.
- Die Formulare "Interne Bedarfsermittlung" und "Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung" sowie die Rechtsverweise wurden aktualisiert.
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Typische Form der Zeitarbeit |
- Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens werden dem Kunden zur Arbeitsleistung im Kundenunternehmen überlassen.
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Spezielle Formen der Zeitarbeit |
Hier werden einige spezielle Formen der Zeitarbeit beschrieben, die auch in gemischten Formen auftreten - zum Beispiel On-Site-Management in Verbindung mit Master-Vendor. In dieser BGI wird auf die Arbeitsschutzaspekte einiger dieser speziellen Formen an den entsprechenden Stellen eingegangen; weitere rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel das BGB, sind je nach Vertragsgestaltung zu beachten. Informationen zum Arbeitsschutz bei Werkverträgen finden sich in der BGI 865 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen", die unter www.arbeitssicherheit.de im Volltext nachgelesen werden kann. |
On-Site-Management |
Master-Vendor |
- Der Personalentscheidungsträger (On-Site-Manager) des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Kundenunternehmen. Diese Form der Zeitarbeit wird auch In-House-Service genannt.
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- Der Einsatz mehrerer Zeitarbeitsunternehmen wird von einem Zeitarbeitsunternehmen, dem Master-Vendor, gesteuert und mit dem Kunden abgestimmt. Die Einsatzbedingungen werden im Master- Vendor-Vertrag geregelt. Der Kunde schließt Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den jeweiligen Arbeitgebern der Zeitarbeitnehmer ab. Der Informationsfluss zwischen Kunden, Master-Vendor und Co-Lieferanten ist durchgängig sichergestellt.
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Outplacement |
Dienstvertrag/Werkvertrag (keine Zeitarbeitsform) |
- Ausgegliederte Beschäftigte des Kunden werden vom Zeitarbeitsunternehmen übernommen. Diese Beschäftigten arbeiten an ihren ehemaligen Arbeitsplätzen beim Kunden.
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- Der Auftragnehmer - zum Beispiel auch ein Zeitarbeitsunternehmen - übernimmt den kompletten Auftrag zur Realisierung eines Produktes/einer Leistung in eigener Regie und Verantwortung. Die Leistung/das Produkt wird im Dienst-/Werkvertrag beschrieben. Haftung und Verantwortung für die Leistung/das Produkt liegen beim Auftragnehmer.
- Beim Outsourcing wird ein kompletter Bereich eines Unternehmens inklusive Arbeitsmittel und Einrichtungen von einem anderen Unternehmen weitergeführt. Dies kann auch durch ein Zeitarbeitsunternehmen erfolgen.
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AÜ-Vertrag = Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
DL-Vertrag = Dienstleistungsvertrag
MV-Vertrag = Master-Vendor-Vertrag
PET = Personalentscheidungsträger/Disponent