Leitsatz
Vollmacht für eine Notariatsangestellte zur Kaufvertragsergänzung
Normenkette
Kommentar
Die in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung der Notariatsangestellten erteilte Vollmacht, zur Durchführung und etwaigen Ergänzung des Vertrags erforderliche Erklärungen für die Vertragsparteien abzugeben, berechtigt nicht dazu, die vereinbarte Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts durch die Pflicht zur Verschaffung eines obligatorischen (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts zu ersetzen
Link zur Entscheidung
(BGH, Urteil vom 17.05.2002, V ZR 149/01, ZMR 9/2002, 683 = NZM 15/2002, 664).
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