Rz. 1130

Muster 5

 
 
Aloisius RASANT Musterstadt, den 21. Nov. 2013
Rechtsanwalt Musterstraße 1
  Tel. 0000/66 666

Amtsgericht Musterstadt

Musterplatz 1

12345 Musterstadt

2 L 122/13

2 Abschriften anbei

In der Zwangsvollstreckungssache

Volksbank Musterstadt

vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig, Musterstraße 1, Musterstadt

gegen

Peter FAUL, Birkenallee 19, Musterstadt

wegen Zwangsverwaltung des im Grundbuch von Musterstadt Blatt 177 eingetragenen Grundstücks

Fl.St. 999 Mietshaus Birkenallee 33 zu 0,00333 ha

nehme ich Bezug auf den Aufhebungsbeschluss vom 19.11.2013 und erlaube mir

Schlussbericht

zu erstatten:

I.

Hinsichtlich meiner entfalteten Tätigkeit erlaube ich mir zunächst auf meine bisher vorgelegten Berichte zu verweisen.

Wohnung Erdgeschoss rechts:

Trotz mehrmaliger Aufforderung haben die Eheleute Fritz keine Kopie des Mietvertrages überlassen. Die Mietzahlungen in Höhe von EUR 667 EUR monatlich haben die Eheleute Fritz seit April 2013 monatlich regelmäßig auf das Zwangsverwaltungsanderkonto überwiesen.

Im Zwangsverwaltungszeitraum machten die Mieter Mängel an der Mietsache geltend. So bemängelten sie unter anderem, dass die Fliesen im Flurbereich brechen würden. Weiter teilten sie mit, dass sich an mehreren Stellen in der Wohnung Schimmel gebildet habe. Auf Grund der Mängel machten die Mieter im Juli 2013 eine Mietminderung von 25 % geltend. Die Mietminderung wurde zunächst akzeptiert. Nachdem die Mängel im August 2013 behoben werden konnten, zahlten die Mieter seit September 2013 wieder den vollen Mietbetrag.

Wohnung Erdgeschoss links:

Herr Frey zahlt die Miete in Höhe von monatlich 854 EUR ebenfalls seit April 2013 auf das eingerichtete Anderkonto. Auch Herr Frey macht Mängel geltend und kündigte eine Mietminderung an, welche jedoch durch die Mängelbeseitigung vermieden werden konnte. Auch in der von Herrn Frey angemieteten Wohnung haben sich die Fliesen gelöst. Herr Frey vermutet, dass Ursache für die defekten Fliesen die nicht richtig verlegte Fußbodenheizung sein könnte. Als Grund für die Schimmelbildung nannte er zum einen die schlechte Isolierung und zum anderen die verwendeten Billigmaterialien.

Wohnung 1. Obergeschoss rechts:

Die Mieter Kuntz und Span hatten zwar telefonisch angekündigt, die erbetenen Unterlagen zu überlassen, dies aber bis heute nicht getan. Auf entsprechende telefonische Nachfrage war die Mieterin Kuntz sehr ungehalten und aufbrausend. Sie teilte mit, sie werde wegen der vielen Mängel in Kürze aus der Wohnung ausziehen. Auf die Nachfrage, wann dies denn sein werde, meinte Frau Kuntz lediglich, wenn sie Zeit habe. Nach Angaben von Frau Kuntz sei sie beruflich stark angespannt und derzeit nicht in der Lage einen Umzug zu planen. Angesprochen auf die Müllberge auf dem Balkon und in der Wohnung sagte sie, daran wäre der Zwangsverwalter schuld, schließlich würde den Müll niemand abholen. Frau Kuntz wurde gefragt, ob sie glaube, der Unterzeichner stelle jemanden ab, um den Hausmüll aus ihrer Wohnung zu tragen. Frau Kuntz erwiderte hierauf, sie gehe morgens zeitig aus dem Haus und komme abends nicht vor 22.00 Uhr nach Hause und habe daher keine Möglichkeit den Müll in die dafür vorgesehenen Tonnen zu werfen. Die Angaben der Mieterin hinsichtlich des Mülls sprechen für sich, weshalb das Mietverhältnis mit den Mietern fristlos gekündigt wurde, nachdem auch keinerlei Mietzahlungen auf dem Zwangsverwaltungsanderkonto eingingen. Die fristlose Kündigung wurde von den Mietern nicht angenommen.

Im Mai 2013 meldete sich der Mieter Fritz und teilte mit, dass auf sein Drängen hin das Ordnungsamt zusammen mit der Polizei und dem Ortsbürgermeister der Gemeinde eine Begehung der Wohnung angeordnet hätten. Wie der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Herr Neumer, auf Nachfrage mitteilte, habe die Begehung zwar stattgefunden, nachdem die Mieter jedoch die Wohnung aufgegeben hätten und kein richterlicher Beschluss vorgelegen habe, habe niemand die Wohnung geöffnet. Herr Neumer bestätigte jedoch, dass die Mieter definitiv aus der Wohnung ausgezogen seien und sich polizeilich auch umgemeldet hätten.

Wie Herr Neumer weiter mitteilt, soll sich, soweit von außen erkennbar, die Wohnung jedoch in einem katastrophalen Zustand befinden.

Um eine Gesundheitsgefährdung der anderen Bewohner des Objekts auszuschließen, wurde das Anwesen sodann zusammen mit einem Schlüsseldienst erneut aufgesucht. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Wohnungseingangstür zur Wohnung aufgebrochen war. Ein Austausch des Schlosses war nicht möglich. Die Tür muss erneuert werden.

Wie aus den als Anlage beigefügten Lichtbildern zu entnehmen ist, befindet sich die Wohnung tatsächlich in einem katastrophalen Zustand. Die Wohnung ist nur teilweise geräumt und sehr verschmutzt. Teilweise hat sich an den Wänden Schimmel gebildet. Ungeziefer konnte auf den ersten Blick nicht entdeckt werden, jedoch wurden vorsorglich keine Schränke geöffnet.

Um insbesondere für die bevorstehende wärmere Jahreszeit eine Ungezieferplage auszuschließen, muss die Wohnung ger...

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