Überblick

Zum 1.7.2023 ist das lang erwartete reformierte Stiftungsrecht – und damit die größte Umgestaltung des Stiftungsrechts seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (BGB) – in Kraft getreten. Ohne dass dabei das Stiftungsrecht neu erfunden wird, werden mit den Neuregelungen viele bislang unklare, widersprüchliche oder lückenhafte Punkt zusammengeführt, ergänzt und klargestellt. Entstanden ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, dass für bestehende und zukünftig neu errichtete Stiftungen Anpassungspotential und Anpassungsbedarf gleichermaßen schafft. .

Der folgende Überblick umreißt die Änderungen, die sich zum 1.7.2023 ergeben haben. Eine umfassende Darstellung des neuen Rechts finden Sie im Handbuch Die Reform des Stiftungsrechts, Schiffer/Pruns/Schürmann, 1. Aufl. 2021 (zerb verlag)

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