Anrechnung einer festen Monatspauschale
Einem Außendienstmitarbeiter, der keine erste Tätigkeitsstätte hat, wird ab Januar ein Dienstwagen (Bruttolistenpreis von 36.000 EUR) auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Nach der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung ist hierfür arbeitnehmerseitig ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 300 EUR zu entrichten. Aus dem vom Arbeitnehmer geführten ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ergibt sich ein privater Nutzungsanteil von lediglich 10 %. Die Gesamtkosten des Arbeitgebers belaufen sich auf 16.000 EUR. Die Firma ermittelt den geldwerten Vorteil
1. nach der 1-%-Methode,
2. nach der Fahrtenbuchmethode.
Ergebnis zu 1.: Bei der pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzungsmöglichkeit ergibt sich ein monatlicher Betrag von 360 EUR (= 1 % aus 36.000 EUR), der um das gezahlte Nutzungsentgelt von 300 EUR zu vermindern ist. Dies ergibt einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil von 60 EUR pro Monat bzw. einen lohnsteuerpflichtigen Jahresbetrag von 720 EUR.
Ergebnis zu 2.: Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode steht im Jahr ein geldwerter Vorteil von 1.600 EUR (10 % aus 16.000 EUR) einem Nutzungsentgelt von 3.600 EUR (= 12 x 300 EUR) gegenüber. Dadurch verringert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil auf 0 EUR. Das übersteigende Nutzungsentgelt von 2.000 EUR (= 3.600 EUR – 1.600 EUR) bleibt ohne steuerliche Auswirkung. Es stellt weder negativen Arbeitslohn dar, noch kann es der Arbeitnehmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in seiner Steuererklärung berücksichtigen.