Derartige Umstände und noch deutlich größeren Ärger können Sie Ihren Hinterbliebenen durch entsprechende Vorsorge ersparen. Im Grunde müssen Sie nur daran denken, in Ihrem Nachlass zusätzliche Regelungen für den Umgang mit den digitalen Hinterlassenschaften zu treffen und dazu eine möglichst komplette Übersicht Ihrer Aktivitäten und der notwendigen Zugangsdaten anzulegen.

Wie Sie diese Informationen speichern und den Erben zukommen lassen, ist dabei nicht so entscheidend. Wichtig ist vor allem, dass die Daten möglichst aktuell und vollständig sind. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Erben diese Daten im Fall der Fälle zeitnah erhalten und zugleich ein unbefugter Zugriff darauf möglichst ausgeschlossen ist.

Die Nutzung spezieller Online-Dienste zur Benachrichtigung oder der Speicherung der Daten ist normalerweise nicht notwendig. Es reicht ein konventionelles Testament, in dem Sie auch auf die digitalen Hinterlassenschaften eingehen. Damit nicht bei jeder Passwortänderung umständliche Anpassungen vorgenommen werden müssen, empfiehlt es sich, eine separate, jederzeit aktualisierbare Liste der Online-Konten und Zugangsdaten zu pflegen. Diese Informationen sollten entweder in gedruckter Form sicher aufbewahrt oder besser noch als digitales Dokument verschlüsselt gespeichert werden.

In Unternehmen sollten vorbeugend alle Zugangsdaten zu wichtigen Online-Konten an einem sicheren Ort gespeichert werden, sodass die Geschäfte auch nach dem Tod eines Mitarbeiters oder des Firmeninhabers weitergeführt werden können. Der Inhaber muss sich außerdem rechtzeitig darum kümmern, wer die unmittelbare Nachfolge antreten und an die notwendigen Zugangsberechtigungen für die benötigten Online-Konten kommen soll.

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