Leitsatz

Gültige Aufrechnungsverbots-Vereinbarung in der Teilungserklärung

 

Normenkette

§ 16 Abs. 2 WEG, § 670 BGB

 

Kommentar

1. In einer Zweier-Wohnungseigentümergemeinschaft kann derjenige, der Hauskosten verauslagt hat, auch ohne ermächtigenden Beschluss der Eigentümerversammlung den anderen Miteigentümer unmittelbar auf Zahlung seines Anteils in Anspruch nehmen.

2. Die Teilungserklärung kann für diesen Fall ein ausdrückliches Aufrechnungsverbot vorsehen.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2000, 16 Wx 25/00, NZM 7/2000, 349)

zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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