Durch die technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen dauerhaft die Schutzziele

  • Vertraulichkeit (Schutz vor unberechtigtem Zugriff),
  • Integrität (keine unbefugte Änderung),
  • Verfügbarkeit (ständige Erreichbarkeit/Einsatzfähigkeit bzw. keine unbefugte Veränderung der Funktionalität),
  • Belastbarkeit der Systeme und Dienste (Widerstandsfähigkeit der IT im Fehlerfall, bei Störungen oder bei hoher Beanspruchung) und
  • rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs auch bei einem physischen oder technischen Zwischenfall im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

erreicht werden.

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