Es sind vertragliche Regelungen zu treffen, die es dem Auftraggeber erlauben, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen beim Auftragsverarbeiter vor Ort zu überprüfen. Das Inspektionsrecht hat das Ziel, die Einhaltung der dem Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO bzw. dem BDSG vor Ort überprüfen zu können.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch einen beauftragten sachverständigen Dritten zu kontrollieren. Die Überprüfung kann insbesondere durch die Einholung von Auskünften, die Einsicht in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor Ort erfolgen. Der Auftragnehmer wird an diesen Prüfungen mitwirken und diese unterstützen. Vor-Ort-Kontrollen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig im Voraus, in der Regel (Ausnahme z. B. bei besonderen Vorfällen) mindestens 14 Kalendertage vorher, schriftlich anzukündigen."

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