Das Durchschnittsentgelt ist ein Begriff der Rentenversicherung. Es wird u. a. bei der Rentenberechnung zur Bestimmung von Entgeltpunkten herangezogen.
Sozialversicherung: Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mittels Rechtsverordnung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) mit Zustimmung des Bundesrates fortgeschrieben (§ 69 Abs. 2 SGB VI). Die festgesetzten Durchschnittsentgelte werden in der Anlage 1 zum SGB VI ausgewiesen.
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