Bei der Prüfung, ob ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gegeben ist oder nicht, bietet sich folgende Vorgehensweise an:
- In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Tatbestand gemäß der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt ist und ob die Unterhaltskette nicht unterbrochen wurde.
- In dem zweiten Schritt ist dann der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu ermitteln.
- In dem dritten Schritt ist zu prüfen, inwieweit der Berechtigte diesen Bedarf durch eigene Einkünfte oder Vermögen decken kann.
- Im vierten Schritt ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu prüfen.
- Im fünften Schritt ist die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB zu prüfen.
- Im sechsten Schritt sind die Begrenzungsvorschriften des § 1578b BGB zu prüfen.
- Im letzten Schritt sind andere Ausschlussgründe wie beispielsweise Verjährung oder Verwirkung zu prüfen.
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