Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Ob die Unterbringung einer Au-Pair-Kraft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs begründen kann, wird von den Gerichten bisher unterschiedlich beurteilt. Nach Auffassung des AG München kann der Wunsch des Vermieters, eine Hilfe zur Kinderbetreuung, z. B. eine Au-Pair-Kraft, in der Nähe seiner Wohnung unterzubringen, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs begründen. Dabei kann der Mieter nach Auffassung des AG München nicht einwenden, der Vermieter müsse die Raumaufteilung seines Hauses entsprechend verändern, um die Hilfskraft unterzubringen und um eine Kündigung zu vermeiden (AG München, Urteil v. 12.1.2021, 473 C 11647/20).

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