Begründet der Vermieter eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Eigenbedarf, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser nicht gegeben ist (vorgetäuschter Eigenbedarf), macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig und hat dem Mieter alle Kosten zu ersetzen, welche diesem aufgrund der unberechtigten Kündigung entstanden sind, u. a. Umzugskosten, Mehrkosten (Mietdifferenz) für die Anmietung einer vergleichbaren Wohnung einschließlich Maklerkosten, Anwalts- und Prozesskosten etc.

Verdachtsmomente für eine vorgetäuschte Kündigung können laufende Streitigkeiten zwischen den Parteien sein, aber auch misslungene Mieterhöhungsversuche oder Meinungsverschiedenheiten über Betriebskostennachzahlungen und Mängelbeseitigungsansprüche des Mieters unmittelbar vor der Eigenbedarfskündigung (AG Köln, Urteil v. 18.2.2010, 209 C 473/09).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge