Kurzbeschreibung
Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters sollte eine substantiierte Begründung, warum der Eigenbedarf notwendig geworden ist, enthalten. Sollte der Vermieter ferner über mehrere disponierbare Wohnungen verfügen, so bieten sich ebenfalls genauere Ausführungen an, weshalb diese für den Eigenbedarf ungeeignet sind. Ferner muss der Vermieter in der Kündigung den Mieter auf sein Widerspruchsrecht nach den §§ 574 - 574c BGB hinweisen.
Eigenbedarf: Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter (§ 573 BGB)
… |
… |
Name (Vermieter) |
Datum |
Frau/Herrn
(Mieter)
Anschrift
Betreff: Ihre Wohnung in der … Straße, … Wohnort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
ich sehe mich leider veranlasst, Ihr Mietverhältnis fristgemäß zum … zu kündigen.
Rechtsgrundlage für die Kündigung ist § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ich mache Eigenbedarf für meine Kinder, die zur Zeit in meiner Wohnung leben, geltend. Ich bitte Sie, die von Ihnen gemietete Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses am … an mich zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Schon jetzt widerspreche ich ausdrücklich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses; dieses wird auch dann nicht verlängert, wenn Sie den Gebrauch der Mietsache fortsetzen. Insofern verweise ich auch auf die Bestimmung in dem Mietvertrag, § X Nr. Y.
Im Einzelnen möchte ich Ihnen die zum Eigenbedarf führende Situation erläutern:
Meine eigene Wohnung, die bisher von mir, meiner Frau und meinen zwei Kindern bewohnt wird, hat vier Zimmer, wobei die von den Kindern bewohnten Zimmer jeweils nur eine Größe von 13 m² haben. Mein Sohn ist nun volljährig geworden, hat das Abitur gemacht und studiert jetzt hier in unserer Stadt. Meine Tochter, die schon vor anderthalb Jahren volljährig geworden ist, hat im letzten Jahr eine Ausbildung als Designerin im Ausland absolviert, kehrt jetzt jedoch in unsere Stadt zurück und wird hier arbeiten.
Ich benötige Ihre Wohnung für meine Kinder, die dort einen eigenen Hausstand aufbauen wollen. Die von Ihnen innegehaltene Wohnung ist deswegen dafür gut geeignet, weil meine Kinder dort zwar zusammen wohnen wollen, sich aufgrund des Schnitts der Wohnung aber auch separieren können. Sie haben so die Möglichkeit, auch ihre Partner zu empfangen, ohne dass es zu Unzuträglichkeiten kommen kann.
Das Haus, in dem Sie wohnen, verfügt zwar noch über weitere Wohnungen, diese stehen jedoch für den Bedarf nicht zur Verfügung, sie sind kleiner, haben einen anderen Schnitt; überdies handelt es sich um wesentlich längere Mietverhältnisse, sodass ich mich nicht in der Lage sehe, die älteren Mieter noch zu bitten, sich eine andere Wohnung zu suchen.
Wegen der Rückgabeformalitäten werde ich mich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen. Schon jetzt weise ich darauf hin, dass Sie laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.
Nach § 568 Abs. 2 BGB weise ich Sie auf die Möglichkeit des Widerspruchs nach § 574 BGB hin. Der Widerspruch ist spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mir gegenüber zu erklären und bedarf der schriftlichen Form. Für den Fall des Widerspruchs bitte ich Sie, mir über die Gründe Auskunft zu erteilen (§ 574b Abs. 1 Satz 2 BGB).
Mit freundlichem Gruß
…
(eigenhändige Unterschrift)