TOP XX: Teilnahme an Eigentümerversammlungen in elektronischer Form

Auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG beschließen die Wohnungseigentümer, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich an Wohnungseigentümerversammlungen auch in elektronischer Form teilnehmen können.

Die Wohnungseigentümer können auch bei einer elektronischen Teilnahme alle Versammlungsrechte ausüben. Sie haben also ein Antrags-, Frage-, Rede- und Stimmrecht.

[Alternative insbesondere in großen Eigentümergemeinschaften:]

Diejenigen Wohnungseigentümer, die in elektronischer Form an Wohnungseigentümerversammlungen teilnehmen, haben kein Rede- und Fragerecht. Die Ausübung ihres Antrags- und Stimmrechts bleibt ihnen unbenommen.

[Alternative, derzeit aber umstritten:]

Diejenigen Wohnungseigentümer, die in elektronischer Form an Wohnungseigentümerversammlungen teilnehmen, haben ein Rede- und Fragerecht. Ihr Stimmrecht können sie nicht in elektronischer Form ausüben. Es steht ihnen insoweit im Vorfeld der Wohnungseigentümerversammlung frei, anderen persönlich teilnehmenden Wohnungseigentümern oder dem Verwalter eine Stimmrechtsvollmacht auszustellen und im Laufe der Versammlung entsprechend des jeweiligen Diskussionsstands Weisungen zu erteilen, wie die Vollmacht auszuüben ist bzw. der Stimmrechtsvertreter abzustimmen hat.

Die Auswahl der geeigneten Konferenzsoftware bzw. des geeigneten elektronischen Übermittlungswegs wird dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat gemeinschaftlich überlassen. Die Wohnungseigentümer werden gesondert entsprechend informiert. Die Onlineteilnahme hat unabhängig von der konkreten Software bzw. des konkreten elektronischen Übermittlungswegs über einen durch geeignete Verschlüsselung geschützten Zugang zu erfolgen. Stets sind die Vorgaben der DSGVO zu beachten.

[Alternative, wohl als sicherer Weg:]

In technischer Umsetzung erfolgt die elektronische Teilnahme über die Konferenzsoftware _________ im Wege einer Audio- und Videoübertragung. Im Vorfeld der Versammlung wird der Verwalter den Wohnungseigentümern den zur Teilnahme erforderlichen Zugangscode mitteilen.

Jeder Wohnungseigentümer hat die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Versammlungen in elektronischer Form auf eigene Kosten zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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