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Eigentümerversammlung / 1.2.3 Minderheitenquorum

Alexander C. Blankenstein
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Immer dann, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung unter Angabe der entsprechenden Gründe begehrt, hat der Verwalter einem derartigen Verlangen nachzukommen.

Bei der Ermittlung des erforderlichen Quorums kommt es allein auf die Kopfzahl der Wohnungseigentümer an.[1] Konsequenz: Steht ein Wohnungseigentum im Miteigentum mehrerer, können diese ihr Einberufungsverlangen entsprechend der Bestimmung des § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG nur einheitlich ausüben. Dies gilt auch dann, wenn das Stimmrecht in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder einer nachfolgenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer abweichend von § 25 Abs. 2 WEG nach dem Objekt- oder Wertprinzip geregelt ist.[2]

 

"Verschärfte" Regelungen in der Gemeinschaftsordnung

Vereinzelt finden sich Regelungen in Vereinbarungen, wonach strengere Anforderungen an ein Mindestquorum zur Einberufung von Eigentümerversammlungen gestellt werden. Ob diese wirksam sind, ist umstritten. So soll es möglich sein, vom Kopfprinzip abzuweichen und auf Miteigentumsanteile abzustellen.[3] Ob hieraus geschlossen werden kann, dass auch an das zahlenmäßige Quorum – also etwa "1/3 der Wohnungseigentümer müssen die Einberufung fordern" – erhöhte Anforderungen gestellt werden können, ist bislang ungeklärt. Der Verwalter sollte hier stets den sichersten Weg gehen und einem Einberufungsverlangen Folge leisten, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer – nach Köpfen – die Einberufung begehren.

Unstreitig aber können die Minderheitenrechte durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus ausgeweitet werden. So wäre etwa eine Vereinbarung denkbar, wonach eine Wohnungseigentümerversammlung nur auf das Verlangen eines Wohnungseigentümers hin ein...

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Eigentümerversammlung: Einberufungsverlangen eines Minderheitenquorums - Leitfaden für Verwalter
Eigentümerversammlung: Einberufungsverlangen eines Minderheitenquorums - Leitfaden für Verwalter

Kurzbeschreibung Begehrt ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung einer Eigentümerversammlung, hat der Verwalter diese einzuberufen. Dieser Leitfaden informiert über das erforderliche Quorum, die Form und Begründung des Einberufungsverlangens sowie ...

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