TOP XX: Einführung einer virtuellen Eigentümerversammlung für die Dauer von ___ Jahren
Auf Grundlage von § 23 Abs. 1a Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer, dass Wohnungseigentümerversammlungen für einen Zeitraum von ___ Jahren [Anmerkung: maximal 3 Jahre] – konkret in den Jahren 20__, 20__ und 20__ – rein virtuell ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfinden.
Dabei muss gewährleistet sein, dass die Wohnungseigentümer die Möglichkeit haben, alle Versammlungsrechte, also ihr Teilnahme-, Frage-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht, ausüben zu können. Vor diesem Hintergrund kommt die Konferenz-Software _______ der Firma _______ zum Einsatz.
In technischer Hinsicht wird die Eigentümerversammlung also als Videokonferenz mittels Zwei-Wege-Audio- und Videoverbindung in Echtzeit durchgeführt. Der Verwalter wird den Wohnungseigentümern im Vorfeld der Eigentümerversammlung den jeweiligen Einwahl-Code bekanntgeben.
[Alternative:]
Dabei muss gewährleistet sein, dass die Wohnungseigentümer die Möglichkeit haben, alle Versammlungsrechte, also ihr Teilnahme-, Frage-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht, ausüben zu können. In technischer Hinsicht ist die Eigentümerversammlung also als Videokonferenz mittels Zwei-Wege Audio- und Videoverbindung in Echtzeit durchzuführen. Telefonkonferenzen kommen ebenso wenig in Betracht wie Versammlungen in einem Chat.
Der Verwalter wird in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat geeignete Konferenzsoftware bzw. elektronische Übermittlungswege ermitteln. Die Auswahl der konkreten Konferenz-Software bzw. die Festlegung des konkreten Übermittlungswegs erfolgt durch gesonderte Beschlussfassung.
[Ergänzung:]
Diese Beschlussfassung erfolgt nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG im Wege des Umlaufbeschlusses in Textform. Die Wohnungseigentümer beschließen in diesem Zusammenhang weiter, dass der Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der Wohnungseigentümer zu fassen ist.
Unabhängig von der konkreten Software, hat jeder Wohnungseigentümer die technischen Voraussetzungen für eine virtuelle Teilnahme an den Versammlungen auf eigene Kosten zu schaffen.
[Mögliche Ergänzung:]
Für Wohnungseigentümer, die geeignete technische Voraussetzungen nicht schaffen können, steht am Sitz des Verwaltungsunternehmens ein Teilnehmerraum für bis zu ___ Personen zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.