Kurzbeschreibung
Mit der gemeinsamen Erklärung von Verkäufer und Käufer regeln die Parteien untereinander verbindlich den Übergang aller Rechte und Pflichten.
Vorbemerkung
Bei einem Eigentümerwechsel in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehen die Rechte und Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer über. Weder die Gemeinschaft noch der Verwalter sind in der Regel an den unmittelbaren Vertragsverhandlungen beteiligt. Sie bleiben somit im Verkaufsfall über den tatsächlichen Eigentumsübergang im Unklaren. Mit einer gemeinsamen Erklärung können die Parteien dem Verwalter die Verwaltung etwas erleichtern. Ohne zeitraubende Nachforschungen kann er den richtigen Adressaten seines Anliegens ermitteln.
Gemeinsame Erklärung Verkäufer/Käufer
Wohnungs-Nr.: _____
Garagen-Nr.: _____
Gegenüber der Eigentümergemeinschaft ______________________
Verwaltungsobjekt: _________________
erklären
der Verkäufer |
|
der Erwerber |
_______________________________________ Name(n) / Vorname(n) |
|
_______________________________________ Name(n) / Vorname(n) |
_______________________________________ Anschrift nach Verkauf |
|
_______________________________________ Anschrift nach Erwerb |
_______________________________________ PLZ und Ort nach Verkauf |
|
_______________________________________ PLZ und Ort nach Erwerb |
_______________________________________ ggf. geänderte Telefonnummer nach Verkauf |
|
_______________________________________ ggf. geänderte Telefonnummer nach Erwerb |
_______________________________________ E-Mail |
|
_______________________________________ E-Mail |
verbindlich, dass Nutzen, Lasten und Gefahr des Wohnungseigentums zum
____________________________ (Datum des verbindlichen Besitzübergangs)
auf den Erwerber übergehen.
Zur Sicherung einer ungestörten Verwaltung der Wohnanlage erklären sie weiterhin:
- Veräußerer und Erwerber ist bekannt, dass kein Anspruch auf eine zeitanteilige Jahresabrechnung besteht. Der Ausgleich ist ggf. im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber zu regeln. Nach Besitzübergang beschlossene Anpassungen bzw. Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung sind dem Erwerber zuzustellen.
- Bis zur endgültigen Umschreibung im Grundbuch, die der Verwaltung schriftlich mitzuteilen ist, bleibt die Haftung des Veräußerers bestehen.
- Das Stimmrecht steht ab Besitzübergang dem Erwerber zu. An ihn ist die Einladung zur Eigentümerversammlung zu versenden.
- Zur Kostenabgrenzung ist dem Veräußerer und Erwerber bekannt, dass sie zum Tag des Besitzwechsels eine Zwischenablesung für Heiz-, Warm- und Kaltwasserverbrauch selbst und auf eigene Kosten veranlassen können. Der zuständige Wärmedienst kann bei der Verwaltung erfragt werden.
Mit Wirkung für den |
|
Verkäufer |
Erwerber |
_____________________________________ |
_____________________________________ |
Datum / Unterschrift(en) |
Datum / Unterschrift(en) |