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Sehr geehrte/r Frau/Herr ______________________________________,

wir erhielten die Information, dass Sie als Eigentümer in die o. g. Eigentümergemeinschaft eingetreten sind. Als zuständige Verwaltung begrüßen wir Sie herzlich als zukünftiges Gemeinschaftsmitglied.

Zur ordnungsgemäßen Sicherung des Eigentumsübergangs sind einige rechtliche und organisatorische Punkte zu klären. Hierbei möchten wir Ihnen gerne helfen.

Mit der Umschreibung im Grundbuch, also Ihrer Eintragung als neuer Eigentümer, werden Sie nicht nur Eigentümer Ihres Sondereigentums, sondern auch Miteigentümer am gesamten Gemeinschaftseigentum, also am Grundstück und Gebäude. Hingegen ist das gesamte Gemeinschaftsvermögen, also insbesondere die Erhaltungsrücklage, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet.

Die Rechte und Pflichten aller Miteigentümer und somit auch Ihre ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, der Hausordnung und aus den bestandskräftigen Beschlüssen der bisherigen Eigentümerversammlungen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diese wichtigen, zur Wohnung gehörenden Unterlagen von Ihrem Verkäufer aushändigen zu lassen. Die nachträgliche Beschaffung dieser Unterlagen ist mit einem unnötigen Kostenaufwand verbunden. Gerne können Sie jedoch bei uns die Beschluss-Sammlung der Gemeinschaft einsehen.

Es ist Aufgabe des Verkäufers und des Erwerbers, untereinander zu regeln, wer ab wann die monatlichen Hausgeldzahlungen und das Abrechnungsergebnis der Jahresabrechnung übernimmt. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer zahlungspflichtig.

Da die Eigentümergemeinschaft bei der Abfassung des Kaufvertrags nicht mitwirkt und in diesem der von den Beteiligten gewollte Termin des Übergangs von Nutzen und Lasten nicht immer eindeutig geregelt ist, sind wir bei einem Eigentümerwechsel auf die Unterstützung der Kaufvertragsparteien angewiesen. Hierzu dient die sog. "Gemeinsame Erklärung", in der die Beteiligten verbindlich erklären, ab wann die Zahlung der laufenden Hausgelder sowie die Rechte und Pflichten übergehen sollen.

Das diesem Schreiben beigefügte Exemplar der "Gemeinsamen Erklärung" hat für Sie zunächst nur informatorischen Charakter, um Ihnen den Inhalt darzulegen.

Die Erklärung selbst haben wir mit gleicher Post dem bisherigen Eigentümer mit der Bitte übersandt, Ihnen diese ausgefüllt und unterschrieben zukommen zu lassen. Nachdem Sie dann die Angaben geprüft und ggf. ergänzt haben, bitten wir, das Formular von beiden Parteien unterzeichnet zurückzusenden.

Ebenfalls beigefügt haben wir das Formular zur Erfassung der Stammdaten. Dieses bitten wir ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

Die monatlichen Hausgeldzahlungen für Ihre Wohnung auf Grundlage des aktuellen Wirtschaftsplans der Wohnungseigentümergemeinschaft betragen derzeit ______ EUR und werden von uns, aus Gründen der Kostenreduzierung, im Lastschriftverfahren eingezogen.

Diesbezüglich bitten wir Sie höflich um Erteilung des beigefügten SEPA-Lastschriftmandats, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeben. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren entstehen für Sie, aufgrund des Mehraufwands der Verwaltung, vermeidbare Mehrkosten. Gemäß dem Verwaltervertrag belaufen sich diese derzeit auf ______ EUR/monatlich (Buchungspauschale).

Sollten Sie dennoch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, dürfen wir Sie bitten, die monatlich fälligen Hausgelder zuzüglich der o. g. Buchungspauschale auf das nachstehend aufgeführte Konto der WEG zu überweisen.

Kreditinstitut: ________________________________________________
BIC: ________________________________________________
IBAN.: ________________________________________________

Für weitere Auskünfte und Fragen rund um das Objekt steht Ihnen gerne Ihr Objektsachbearbeiter in unserem Büro, Frau/Herr ________________________, telefonisch unter der Rufnummer __________________________ zur Verfügung.

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