Die Anschaffung von orthopädischen Schuhen und anderen therapeutischen Geräten ist regelmäßig mit sehr hohen Kosten verbunden. Auf entsprechende Rückmeldungen aus der Praxis hat der Gesetzgeber reagiert. Diese Kosten werden als einmalige Leistungen anerkannt. Die Leistung wird nicht als Pauschale gewährt, sondern es werden die tatsächlichen Kosten in vollem Umfang übernommen.[1]

4.1 Ein- und mehrtägige Klassenfahrten

Die Kosten für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten werden nicht mehr als einmalige Leistung erbracht. Diese Bedarfe sind jetzt im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe geregelt.[1]

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