1. FORMAT DER MITTEILUNG
1.1 Format der Mitteilung
Die Mitteilung der Informationen bei nach Artikel 45 benannten Stellen erfolgt in dem von der Agentur zur Verfügung gestellten Format. Das Mitteilungsformat enthält die folgenden Elemente:
1.2 Identifizierung des Gemisches, des Mitteilungspflichtigen und der Kontaktstelle
Produktidentifikator
- Der vollständige Handelsname bzw. die vollständigen Handelsnamen des Produkts, gegebenenfalls einschließlich des Markennamens bzw. der Markennamen, des Namens bzw. der Namen des Produkts und der Varianten, wie sie auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben sind, ohne Abkürzungen und nicht alphanumerische Symbole und in einer Form, die eine konkrete Identifizierung des Produkts ermöglicht
- Eindeutiger Rezepturidentifikator bzw. eindeutige Rezepturidentifikatoren (UFI)
- Andere Identifikatoren (Zulassungsnummer, Produktcodes des Unternehmens)
- Im Falle einer Gruppenmitteilung sind alle Produktidentifikatoren aufzuführen.
Name und Produktbeschreibung der Standardrezeptur oder Name des Kraftstoffs
- Name der Standardrezeptur und Produktbeschreibung gemäß Teil D (falls zutreffend)
- Name des Kraftstoffs gemäß Teil B Tabelle 3 (falls zutreffend)
Kontaktdaten des Mitteilungspflichtigen gemäß Teil A Abschnitt 2.1 dieses Anhangs und Kontaktstelle
- Name
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Kontaktinformationen für schnellen Zugriff auf zusätzliche Produktinformationen (24 Stunden/7 Tage). Nur für verkürzte Mitteilung.
- Name
- Telefonnummer (24 Stunden täglich, 7 Tage pro Woche erreichbar)
- E-Mail-Adresse
1.3 Einstufung des Gemischs, Kennzeichnungselemente und Toxikologie
Einstufung des Gemischs und Kennzeichnungselemente
- Gefahrenklasse und -kategorie
- Gefahrenpiktogramm-Codes (Anhang V)
- Signalwort
- Gefahrenhinweis-Codes, einschließlich ergänzender Gefahrenmerkmale (Anhang III)
- Sicherheitshinweis-Codes (Anhang IV)
Toxikologische Angaben
- Beschreibung der Toxizität des Gemischs oder seiner Bestandteile (gemäß den Anforderungen in Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts im Einklang mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
Zusätzliche Informationen zum Gemisch
- Farbe(n)
- falls vorhanden, pH-Wert des Gemischs in der gelieferten Form oder, falls es sich um ein festes Gemisch handelt, pH-Wert einer wässrigen Flüssigkeit oder Lösung in einer bestimmten Konzentration. Die Konzentration des Prüfgemischs im Wasser wird angegeben. Falls der pH-Wert nicht vorhanden ist, so ist dies zu begründen;
- physikalische Beschaffenheit(en)
- Verpackung (Art(en) und Größe(n))
- beabsichtigte Verwendung (Produktkategorie)
- Verwendungen (Verbraucher, gewerblich, industriell)
1.4 Informationen zu den Gemisch-Bestandteilen und den Gruppen austauschbarer Bestandteile
Identifizierung von Gemisch-Bestandteilen
- Chemische Bezeichnung/Handelsname der Bestandteile
- CAS-Nummer (falls zutreffend)
- EG-Nummer (falls zutreffend)
- UFI (falls zutreffend)
- Name der Standardrezeptur und Produktbeschreibung (falls zutreffend)
Name der Gruppe austauschbarer Bestandteile (falls zutreffend)
Konzentration und Konzentrationsbereiche der Gemisch-Bestandteile
- Genaue Konzentration oder Konzentrationsbereich
- Einstufung der Gemisch-Bestandteile
- Gefahreneinstufung (falls zutreffend)
- Zusätzliche Identifikatoren (falls zutreffend und falls relevant für gesundheitliche Notversorgung)
Eine Liste nach Teil B Abschnitt 3.1 Unterabsatz 5 (falls zutreffend)