Kurzbeschreibung
Arbeitsprozess: Antrag des Arbeitnehmers auf Erlass einer eV mit dem Ziel, den von ihm beantragten Urlaub zu gewähren.
Grundsätze
Nach § 1 BUrlG haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Grundsätzlich sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn nicht dringende betriebliche Belange oder vorrangig zu berücksichtigende Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, § 7 Abs. 1 BUrlG. Ein Recht des Arbeitnehmers zur Selbstbeurlaubung besteht grundsätzlich nicht.
Der Antrag des Arbeitnehmers ist auf Gewährung von Freizeit bzw. auf Freistellung von der Arbeit gerichtet.
Ein Verfügungsgrund besteht nicht, wenn der Urlaubsanspruch zu Erlöschen droht (entweder wegen Ablaufs des Kalenderjahrs oder der Überleitungsfrist), da der Arbeitnehmer im Fall einer unberechtigten Urlaubsverweigerung einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Ein Verfügungsgrund ist jedoch anzunehmen, wenn der Urlaubswunsch des Arbeitnehmers so kurzfristig entsteht, dass ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung auf Durchsetzung des Urlaubsanspruchs nicht mehr möglich ist.
- Der Arbeitnehmer hat eine Urlaubsreise gebucht und rechtzeitig einen Urlaubsantrag gestellt, jedoch ist bis zum Reisebeginn ein Hauptsacheverfahren nicht mehr abzuschließen.
- Tariflich oder einzelvertraglich vorgesehene Sonderbeurlaubungen für Umzug, Eheschließung etc.
Allerdings darf der Arbeitnehmer nicht durch eigenes Verhalten die Ursache für die Eilbedürftigkeit gesetzt haben, z.B. wenn der Arbeitnehmer eine Reise zwar seit längerem geplant hat, jedoch erst kurz vor Reisebeginn einen Urlaubsantrag gestellt hat.
Der Arbeitnehmer muss im einstweiligen Verfügungsverfahren im Einzelnen darlegen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihm in der bestimmten Zeit Urlaub zu gewähren, weil betriebliche Bedürfnisse oder der Urlaub anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen.
Für die Einreichung aller Anträge ist seit dem 1.1.22 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) von allen Rechtsanwält:innen zu beachten.
Einstweilige Verfügung: Antrag auf Urlaubsgewährung
An das
Arbeitsgericht ...
…
per beA
In Sachen
des/der …
- Antragsteller/in -
Verfahrensbevollmächtigte/r: ...
gegen
Firma …
- Antragsgegnerin -
beantrage ich im Namen und mit Auftrag des Antragstellers/der Antragstellerin, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den
Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:
Dem Antragsteller/Der Antragstellerin wird gestattet, in der Zeit vom … bis … urlaubsbedingt der Arbeit fernzubleiben.
Begründung:
Der Antragsteller/Die Antragstellerin ist seit dem … bei der Antragsgegnerin beschäftigt.
Glaubhaftmachung: |
Vorlage des Arbeitsvertrags, in Kopie als Anlage K 1 anbei |
Für das laufende Kalenderjahr stehen ihm/ihr noch … Tage Erholungsurlaub zu. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig. Der Antragsteller/Die Antragstellerin hat das Arbeitsverhältnis zum … gekündigt. Es besteht somit nur noch einen Monat.
Glaubhaftmachung: |
Kündigungsschreiben vom … in Kopie, als Anlage K 2 anbei |
Am … hat der Antragsteller/die Antragstellerin einen Antrag auf Gewährung von Erholungsurlaub für die im Antrag genannte Zeit gestellt. Diesen hat die Antragsgegnerin abgelehnt und dem Antragsteller/der Antragstellerin ohne nähere Begründung angeboten, ihm/ihr den zustehenden Resturlaub abzugelten.
Glaubhaftmachung: |
Schreiben der Antragsgegnerin vom … in Kopie, als Anlage K 3 anbei |
Die Antragsgegnerin kann keine betrieblichen Gründe geltend machen, die der Urlaubsgewährung in diesem Zeitraum entgegenstehen. Wird der Urlaub nicht gewährt, so entsteht lediglich ein Urlaubsabgeltungsanspruch, auf den sich der Antragsteller/die Antragstellerin jedoch wegen des grundsätzlichen Vorranges der Naturalgewährung von Erholungsurlaub nicht verweisen lassen muss. Wegen des drohenden Zeitablaufs besteht auch ein Verfügungsgrund.
(elektronisch signiert) |
............ |
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... |
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