In dem nachfolgenden Grundfall hat das unterhaltspflichtige und nicht verheiratete Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.200 EUR. Die Berechnung gestaltet sich dann wie folgt:

 
Einkünfte Kind K 3.200 EUR
abzgl. Selbstbehalt - 2.000 EUR
verbleiben 1.200 EUR
abzgl. 50 % weiterer Selbstbehalt - 600 EUR
verbleiben 600 EUR

Ergebnis: K ist zur Zahlung von Elternunterhalt in Höhe von 600 EUR monatlich leistungsfähig.

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