In dem nachfolgenden Grundfall hat das unterhaltspflichtige und nicht verheiratete Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.200 EUR. Die Berechnung gestaltet sich dann wie folgt:
Einkünfte Kind K | 3.200 EUR |
abzgl. Selbstbehalt | - 2.000 EUR |
verbleiben | 1.200 EUR |
abzgl. 50 % weiterer Selbstbehalt | - 600 EUR |
verbleiben | 600 EUR |
Ergebnis: K ist zur Zahlung von Elternunterhalt in Höhe von 600 EUR monatlich leistungsfähig.
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