Nun liegen die Verhältnisse anders herum. Das unterhaltspflichtige Kind K hat ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 1.200 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 3.900 EUR.

 
Einkünfte Kind K 1.200 EUR
Einkünfte Ehefrau F 3.900 EUR
Gesamteinkünfte 5.100 EUR
abzgl. Familienselbstbehalt (2.000 EUR + 1.600 EUR) - 3.600 EUR
verbleiben 1.500 EUR
abzgl. 10 % Haushaltsersparnis - 150 EUR
verbleiben 1.350 EUR
davon 50 % 675 EUR
zzgl. Familienselbstbehalt 3.600 EUR
ergibt einen individuellen Familienbedarf von 4.275 EUR

Von diesem errechneten Familienbedarf trägt K entsprechend der Quote der beiderseitigen

Einkünfte (1.200 EUR : 5.100 EUR = rund 0,23,6) 23,6 %., also (4.275 EUR x 23,6 % =) rund 1.009 EUR. Also:
 
Einkünfte K 1.200 EUR
abzgl. seines Anteils am Familienbedarf - 1.009 EUR
ergibt eine Leistungsfähigkeit des K von 191 EUR

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