Um die Haftungsquote unter Geschwistern berechnen zu können, muss zunächst das jeweilige unterhaltsrelevante Einkommen aller Geschwister nach den bereits dargestellten Grundsätzen ermittelt werden. Diejenigen Geschwister, deren Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes liegen und deren Vermögen unterhalb der Schongrenze liegt, scheiden bei der Berechnung der Haftungsanteile aus, denn sie müssen keinen Elternunterhalt zahlen. Für die anderen Geschwister ist die jeweilige Haftungsquote nach folgender Formel zu ermitteln:

Unterhaltsbedarf x Leistungsfähigkeit des Kindes / Leistungsfähigkeit aller Kinder = Haftungsquote

 
Praxis-Beispiel

Der im Heim lebende Vater V hat einen ungedeckten Unterhaltsbedarf von 600 EUR. Das Kind A hat ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.000 EUR, das Kind B von 1.700 und das Kind C von 2.500 EUR.Da das Einkommen von B unterhalb des Selbstbehaltes liegt, muss B keinen Elternunterhalt für V zahlen. Von dem Einkommen von Kind A in Höhe von 3.000 EUR ist zunächst der Selbstbehalt von 2.000 EUR in Abzug zu bringen. Es verbleiben 1.000 EUR. Von den 1.000 EUR wird der weitere anrechnungsfreie Betrag von 50 % abgezogen, sodass A in Höhe von 500 EUR leistungsfähig ist zur Zahlung von Elternunterhalt. Bei dem Kind C ist eine Leistungsfähigkeit von (2.500 EUR – 2.000 EUR Selbstbehalt = 500 EUR, hiervon 50 % =) 250 EUR gegeben. Die Haftungsquote von A beträgt (Unterhaltsbedarf von V 600 EUR x Leistungsfähigkeit von A 500 EUR / Leistungsfähigkeit von A und C 750 EUR =) 400 EUR. Die Haftungsquote von C beträgt (Unterhaltsbedarf von V 600 EUR x Leistungsfähigkeit von C 250 EUR / Leistungsfähigkeit von A und C 750 EUR =) 200 EUR.

 
Hinweis

In dem obigen Beispielsfall ist der Ausschluss des Unterhaltsregresses nach § 94 Abs. 1a SGB XII nicht berücksichtigt.

Etwas schwieriger wird die Berechnung, wenn die Haftungsquote nicht lediglich aus dem Einkommen, sondern auch aus dem Vermögen der Geschwister zu berechnen ist. In solchen Fällen ist das Vermögen der Geschwister zu verrenten. Das verrentete Einkommen ist dem übrigen Einkommen hinzuzurechnen. Sodann ist die Berechnung wie in dem obigen Beispielsfall durchzuführen.

 
Hinweis

Die Verrentung kann mit Hilfe der im Anhang abgebildeten Tabelle vorgenommen werden.

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