Rz. 196

Grundsätzlich darf nie geschütztes Kapital, sondern dürfen nur Gewinne der Gesellschaft in jedweder Form ausgeschüttet werden. Das gesetzliche Regelungskonzept in Sec. 829–853 CA 2006, welches in den Grundzügen vom Common Law entwickelt wurde, enthält für die Ltd. nur das Verbot, Kapital an die Gesellschafter verdeckt auszuschütten, und für die plc als zusätzliche Voraussetzung den sog. net-assets-test. Der Schutzmechanismus gilt sowohl für Sach- als auch Bardividenden. Anknüpfungspunkt für den net-assets-test ist das geschützte Kapital, welches aus dem Nominalkapital der Gesellschaft sowie den nicht ausschüttbaren Kapitalrücklagen, wie der Rücklage für Aufgelder oder der Rücklage für die einziehbaren Anteile, besteht (sog. undistributable reserves) und durch die Ausschüttung nicht vermindert werden darf.

 

Rz. 197

In der Ltd. dürfen nach den erleichterten Voraussetzungen realisierte Gewinne ausgeschüttet werden (Sec. 830 Abs. 1 CA 2006). Ausschüttungen sind erlaubt, wenn

die kumulierten, realisierten Gewinne der Gesellschaft (soweit die Profite noch nicht für eine Ausschüttung oder Kapitalisierung zur Ausgabe von Bonusanteilen verwendet wurden)
abzüglich der kumulierten, realisierten Verluste der Gesellschaft (soweit als die Verluste noch nicht abgeschrieben oder durch einen Kapitalschnitt reflektiert worden sind)

zu einem positiven Differenzbetrag führen. Es handelt sich demnach um über die Geschäftsjahre fortzuschreibende Größen. Ausschüttbar ist eben dieser Betrag, da er den Maßstab enthält, inwieweit realisierte Gewinne und kein Kapital für die Ausschüttung verwendet werden.

 

Rz. 198

Das Gesetz enthält sehr weit gehende Vorgaben, welche Bilanzpositionen nach den Regeln in den Financial Reporting Standards für Zwecke des Gesellschaftsrechts als realisierte Gewinne oder Verluste zu behandeln sind (Sec. 853 Abs. 4 CA 2006). Maßgeblich sind die im CA 2006 vorgegebenen relevant accounts, welche im Fall der Prüfungspflicht der Gesellschaft testiert sein und den Gesellschaftern bei der Beschlussfassung vorliegen müssen (siehe Rdn 202).

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