Rz. 82

Die Errichtung einer Ltd. als solcher bedarf keiner staatlichen Genehmigung. Bestimmte unternehmerische Tätigkeiten unterliegen allerdings gesetzlichen Regelungen und können deshalb Zulassungen, Befreiungen oder Erlaubnisse erfordern. Um z.B. regulierte unternehmerische Tätigkeiten unter dem Financial Services and Markets Act 2000 auszuführen, bedürfte ein Unternehmen, welches Finanzdienstleistungen anbieten will, einer Erlaubnis der hierfür zuständigen Financial Conduct Authority. Gewerbliche und handwerkliche Tätigkeiten werden von verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung und anderen Organisationen dezentral beaufsichtigt. Es gibt für Gewerbe und Handwerk Zertifizierungssysteme, und die Betriebe können von Organisationen wie Trading Standards unter die Lupe genommen werden. Die Ausübung bestimmter beruflicher Dienstleistungen, wie z.B. der Rechtsberatung, unterliegt einer Aufsicht. Für besonders staatlich beaufsichtigte unternehmerische Tätigkeiten besteht meistens auch ein bestimmter Rechtsformzwang.

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