Rz. 131

CA 2006: Das Memorandum enthält bei Gesellschaften, die unter dem CA 2006 gegründet werden, die im Rahmen des Gründungsverfahrens abzugebende Erklärung der Gesellschafter, eine Ltd. zu errichten und Anteile zu zeichnen. Nach der Gründung erschöpft sich das Dokument in einer Nachweisfunktion. Änderungen sind nicht notwendig und möglich. Übergangsfragen stellen sich für ältere Gesellschaften nicht, da deren bei Gründung notwendige Pflichtangaben im Memorandum kraft Gesetzes seit dem 1.10.2009 als Bestimmungen in den Articles gelten (vgl. Rdn 50).

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