Rz. 479

Das englische Recht zu den Prüfungsbefreiungen von Kapitalgesellschaften ist unübersichtlich. Es sind gem. Sec. 382 CA 2006 als kleine Kapitalgesellschaften folgende Gesellschaften anzusehen, die in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren unterhalb von zwei der nachfolgend genannten Größenmerkmale liegen:

deren Umsatzerlöse bis zu 10,2 Mio. englische Pfund in einem zwölfmonatigen Geschäftsjahr betragen und
deren Bilanzsumme maximal 5,1 Mio. englische Pfund in einem Geschäftsjahr beträgt und
die im wöchentlichen Durchschnitt über das Geschäftsjahr maximal 50 Mitarbeiter beschäftigen.
 

Rz. 480

Daneben existieren jedoch auch noch Einschränkungen von der Prüfungsbefreiung, wenn die Gesellschaft in bestimmten Geschäftsfeldern aktiv ist. So kann eine Gesellschaft, die in dem gleichen Geschäftsjahr von der plc in eine Ltd. umgewandelt worden ist, die gesetzlichen Befreiungen nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Gesellschaft gehandelt hat, die Bank- oder Versicherungsgesellschaft ist oder die in einen Konzern eingebunden ist. Dort gelten weitere, besondere Größenkriterien.

 

Rz. 481

Gesellschaften, die mittlere Kapitalgesellschaften sind, sind zwar grundsätzlich prüfungspflichtig. Diese müssen aber nur verkürzte Jahresabschlüsse beim Register einreichen, in denen sie bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenfassen dürfen. Um sich als mittlere Gesellschaft zu qualifizieren, darf die Gesellschaft die nachfolgend beschriebenen Größenkriterien während einer oder mehrerer Zeiträume nicht überschritten haben:

Sie muss entweder nach der Gründung ein Jahr unter den Schwellenwerten geblieben sein oder
in den letzten zwei Jahren vor dem betrachteten Geschäftsjahr unter den Schwellenwerten geblieben sein oder
im betrachteten Geschäftsjahr selbst und in zwei der vorangegangenen drei Geschäftsjahren unter den maßgebenden Schwellenwerten geblieben sein.
 

Rz. 482

Die Größenkriterien für eine mittlere Kapitalgesellschaft verlangen (Sec. 465 Abs. 3 CA 2006), dass

Umsatzerlöse von nicht mehr als 36 Mio. englische Pfund in einem zwölfmonatigen Geschäftsjahr,
eine Bilanzsumme von maximal 18 Mio. englische Pfund im Geschäftsjahr und
im wöchentlichen Durchschnitt im Geschäftsjahr eine Anzahl von max. 250 Mitarbeitern

im maßgeblichen Zeitraum nicht überschritten werden. Daneben existieren weitere Einschränkungen, wenn sich die Gesellschaft in verschiedenen Geschäftsfeldern des Banken-und Versicherungsgeschäfts betätigt hat.

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