1. Rechtsgrundlagen
Rz. 216
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Companies Act 2006 (Part 35) und Insolvency Act 1986; |
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Electronic Communications Act 2000; |
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einschlägige statutory instruments. |
2. Zentrales oder dezentrales Handelsregister
Rz. 217
Zuständiges Handelsregister ist der registrar of companies beim Companies House, im Vereinigten Königreich entweder in Cardiff für in England registrierte Gesellschaften, in Edinburgh für in Schottland registrierte Gesellschaften oder in Belfast für in Nordirland registrierte Gesellschaften. Diese Registerstellen betreiben auch Nebenstellen. Beispielsweise hat das Register in Cardiff eine Nebenstelle in London, wo ebenfalls recherchiert werden kann und wo Dokumente eingereicht werden können. Alle diese Register einschließlich ihrer Nebenstellen werden vom Begriff "Companies House" umfasst. Das Companies House gehört der staatlichen Exekutive an und stellt eine executive agency im Zuständigkeitsbereich des BEIS dar. Die Adressen lauten:
Rz. 218
England: Companies House, Crown Way, Cardiff, CF143UZ, DX33050 Cardiff 1, Tel. +44 870 3333636.
Rz. 219
London Information Centre: Ground Floor, 80 Petty France, Westminster, London, SW1H 9EX.
Rz. 220
Schottland: Companies House 4th Floor, Edinburgh Quay 2, 139 Fountainbridge, Edinburgh, EH3 9FF.
Rz. 221
Nordirland: Companies Registry, Second Floor, The Linenhall, 32–38 Linenhall Street, Belfast, Northern Ireland, BT2 8BG.
Rz. 222
Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit aller Zweigstellen wird über folgende Zugänge angeboten:
Internet: companieshouse.gov.uk
E-Mail: enquiries@companieshouse.gov.uk
Tel.: +44 303 1234 500
Bürozeiten: montags bis freitags von 8.20 bis 18.00 Uhr.
3. Handelsregister in Papierform oder in elektronischer Form
Rz. 223
Alle Dienste und Funktionen des Companies House sind auch auf elektronischem Wege zugänglich, also grundlegend die Eintragung von Gesellschaften, alle laufenden Anmeldepflichten sowie die Löschung von Gesellschaften. Nach erstmaliger Benutzerregistrierung beim Companies House wird ein Konto für die Zahlung von fällig werdenden Gebühren eröffnet. Die Gesellschaft muss dem Companies House ein Passwort mitteilen, das die Unterschrift eines Geschäftsführers oder Gesellschaftssekretärs ersetzt. Konzerngesellschaften dürfen dasselbe Passwort benutzen. Neben dieser Möglichkeit des electronic filing gibt es noch die Möglichkeit des web filing direkt über die Internetseite des Companies House, wofür im Unterschied zum electronic filing keine besondere Software erforderlich ist. In diesem Falle werden nach der erstmaligen Benutzerregistrierung ein Sicherheitscode und ein Identifikationscode für jede Gesellschaft festgelegt, die über die Internetseite dem Companies House Mitteilungen macht.
Rz. 224
Neben dem Handelsregister führt das Companies House auch das englische Transparenzregister, das in seinem Ursprung auf die europäischen Geldwäscherichtlinien zurückgeht. Das Companies House weist insoweit zur jeweiligen Gesellschaft in der Rubrik "Personen" neben den Organträgern immer auch die Personen mit signifikanter Kontrollmöglichkeit (Persons with Significant Control, häufig abgekürzt als "PSC") aus.
4. Internetzugang
Rz. 225
Die Internetseite bietet Informationen, Belehrungen, die Möglichkeit zur kostenlosen Recherche bestimmter Informationen über eine Gesellschaft, die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Bestellung weiterer Informationen über eine Gesellschaft, Formblätter, die Möglichkeit, Dokumente dem Companies House offiziell zu "mailen" (electronic filing) und die Möglichkeit zur offiziellen Kommunikation zwecks Eintragung einer Gesellschaft, Einreichung von Jahresabschlüssen und Mitteilungen über Veränderungen der Gesellschaft (web filing).