Entgelt-TV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Berlin und Brandenburg, 20.12.2016 (AVE-Anfang: 10.05.2017; AVE-Ende: 31.12.2018)
Nummer: 25641.049
Klassifizierung: Entgelt-TV
Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Berlin und Brandenburg
Geltungsbereich: gewerbliche Arbeitnehmer
Datum: 20. Dezember 2016
Vorgänger: 25641.007
AVE
AVE Anfang 10. Mai 2017
AVE Ende 31. Dezember 2018
Fundstelle: Bundesanzeiger vom 01. August 2017
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
Vom 3. Juli 2017
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absätzen 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absätze 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Berlin
der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und Brandenburg vom 20. Dezember 2016
– kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2018 –
abgeschlossen zwischen dem Fachverband Aviation im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Norsk-Data- Straße 3, 61352 Bad Homburg, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin,
mit Wirkung vom 10. Mai 2017 für den Bereich des Landes Berlin für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für alle Verkehrsflughäfen und zugehörigen Flächen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg, auf die der fachliche Geltungsbereich Anwendung findet;
fachlich: für alle Sicherheitsunternehmen, die Sicherheitsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durchführen;
persönlich: für alle in diesen Bereichen tätigen Beschäftigten dieser Unternehmen.
Die von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen des Tarifvertrags sind in der Anlage abgedruckt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen
Vom 13. Juli 2017
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absätzen 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absätze 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Brandenburg
der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Berlin und Brandenburg vom 20. Dezember 2016
– kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2018 –
abgeschlossen zwischen dem Fachverband Aviation im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Norsk-Data- Straße 3, 61352 Bad Homburg, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Berlin-Brandenburg, Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin,
mit Wirkung vom 10. Mai 2017 für den Bereich des Landes Brandenburg für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für alle Verkehrsflughäfen und zugehörigen Flächen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg, auf die der fachliche Geltungsbereich Anwendung findet;
fachlich: für alle Sicherheitsunternehmen, die Sicherheitsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durchführen;
persönlich: für alle in diesen Bereichen tätigen Beschäftigten dieser Unternehmen.
Die von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen des Tarifvertrags sind in der Anlage abgedruckt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg