Die Entgeltbescheinigung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auszuhändigen ist, enthält Angaben über den Entgeltabrechnungszeitraum, dem Gesamtbruttoentgelt, dem Nettoentgelt und den Auszahlungsbetrag. Diese Angaben sind durch die Entgeltbescheinigungsverordnung normiert und verbindlich vorgeschrieben.
Diese Entgeltbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der (elektronischen) Entgeltbescheinigung, die die Krankenkassen zur Berechnung des Kranken- oder Mutterschaftsgeldes benötigen.
Sozialversicherung: Aus § 108 Abs. 1 GewO ergibt sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abrechnung des Arbeitsentgelts in Textform. Die Inhalte einer Entgeltbescheinigung sind in der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) verbindlich vorgegeben.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen