Bewertungsgruppe I

Gruppenmerkmale

Einfachste schematische oder mechanische Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern und nach kurzer Einweisung ausgeübt werden.

Tätigkeitsbeispiele:

Einfachste Botentätigkeiten

Einfachste Reinigungsarbeiten

Einfachste Betriebsarbeiten

Einfachste Lesearbeiten

Saisonarbeiten während der Lese

Bewertungsgruppe II

Gruppenmerkmale

Einfache schematische oder mechanische Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern, nach einer Einweisungszeit ausgeübt werden und eine gewisse Geschicklichkeit erfordern oder mit körperlicher Anstrengung verbunden sind.

Tätigkeitsbeispiele:

Einfache Postsortierungsarbeiten

Vervielfältigungsarbeiten an einfach zu bedienenden Anlagen

Einfache Registraturtätigkeiten

Einfache Schreibarbeiten

Einfache Lager- und Verladearbeiten

Einfache maschinengebundene Arbeiten (Flaschen manuell auf Band stellen oder abnehmen)

Küchenhilfen

Abtransport der Trauben mit Hotte

Lesearbeiten in Verbindung mit Sortieren des Leseguts

Bewertungsgruppe III

Gruppenmerkmale

Schematische oder mechanische Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern, nach einer Einarbeitungszeit von in der Regel zwei Monaten ausgeübt werden und Geschicklichkeit sowie Aufmerksamkeit beim Arbeitsablauf verlangen.

Tätigkeitsbeispiele:

Schreibarbeiten, die über die Anforderungen der Bewertungsgruppe II hinausgehen

Karteiführen und schwierige Registraturtätigkeiten

Wächter

Pförtner

Bedienen einer Fernsprechanlage in Verbindung mit anderen vergleichbaren Tätigkeiten

Bedienen und Beaufsichtigen von Maschinen im Abfüllbereich (Verpackungsmaschinen, Abfüllmaschinen, Etikettiermaschinen, Verschlußmaschinen, Palettiermaschinen) soweit die Anforderungen nicht den Gruppenmerkmalen der Bewertungsgruppe IV entsprechen

Annehmen und Ausgeben von Material und Ersatzteilen

Lager- und Verladearbeiten

Kellerarbeiten

Binden, Schneiden und Spritzen von Reben

Bewertungsgruppe IV

Gruppenmerkmale

Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung aber eine Anlernzeit von in der Regel vier Monaten erfordern und damit einen höheren Grad an Geschicklichkeit oder erhöhte Aufmerksamkeit beim Arbeitsablauf verlangen.

Tätigkeitsbeispiele:

Stenotypistinnen und Phonotypistinnen, die die Voraussetzungen der Bewertungsgruppe V nicht erfüllen

Datentypistinnen

Telefonistinnen

Bedienen und Beaufsichtigen von Maschinen im Abfüllbereich (Verpackungsmaschinen, Abfüllmaschinen, Etikettiermaschinen, Verschlußmaschinen) sowie andere qualifizierte Arbeiten im Kellerbereich, die über die Anforderungen von Bewertungsgruppe III hinausgehen

Staplerfahrer

Wächter und Pförtner mit besonderen Aufgaben

Arbeiten im Weinbau unter Verwendung und Bedienung von motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Bewertungsgruppe V 100%

Gruppenmerkmale

Tätigkeiten, die üblicherweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen.

Dem Erfordernis der Berufsausbildung gleichgestellt sind nachgewiesene Anlernzeiten von in der Regel drei Jahren oder anderweitige besondere Ausbildungsgänge, die eine gleichwertige Qualifikation herbeiführen.

Tätigkeitsbeispiele:

Aufnehmen und Übertragen von Diktaten und Schreiben nach Diktiergerät mit einer nachgewiesenen Fertigkeit von 120 Silben/180 Anschlägen je Minute bei Beherrschen der Rechtschreibung und Grammatik sowie stilgerechtes Übertragen von Diktaten nach einer Einarbeitungszeit von 18 Monaten

Einfache und/oder vorbereitende Arbeiten in Expedition, Lager, Ein- und Verkauf, in der Buchhaltung und in anderen Abteilungen Junior-Operator

Durchführen einfacher Laboranalysen

Küfer

Geprüfte Heizer und Maschinisten

Staplerfahrer, die gleichzeitig kommissionieren

Winzer

Handwerker

Magazinverwalter ohne unterstellte Hilfskräfte

Einrichten und Warten mehrerer Maschinen

Verantwortliche Vorbereitung des Abfüllens einschließlich

Sterilmachen

Bewertungsgruppe VI

Gruppenmerkmale

Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und Spezialkenntnisse erfordern und die im Schwierigkeitsgrad deutlich über die der Bewertungsgruppe V hinausgehen.

Tätigkeitsbeispiele:

Sachbearbeitung, soweit sie nicht der Bewertungsgruppe VII

zuzuordnen ist

Poststellenleiter

Operator

Junior-Programmierer

Überwachen von Arbeitsabläufen (Vorarbeiter)

Handwerker und sonstige Fachkräfte mit Spezialkenntnissen für Tätigkeiten, die im Schwierigkeitsgrad deutlich über die der Bewertungsgruppe V hinausgehen

Bewertungsgruppe VII

Gruppenmerkmale

Tätigkeiten mit einem begrenzten Aufgabenbereich, die neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine längere Berufserfahrung und umfangreiches Fach- und Berufswissen erfordern und nach allgemeiner Anweisung selbständig ausgeführt werden. Im technischen Bereich sind diese Tätigkeiten im allgemeinen mit Aufsichtsfunktionen verbunden.

Tätigkeitsbeispiele:

Sachbearbeiter z.B.

Führen und überwachen von Sach- oder Kontokorrentkonten

Abwickeln der Ein- und Auszahlungen und deren Erfassung

Abrechnen von Löhnen und Gehältern einschließlich der

Abzüge

Bearbeiten von Vorgängen im Personal...

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